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KOMPETENT.
PERSÖNLICH.
FÖRDERFÄHIG.

Vier Leistungsbereiche. Eine klare Linie: Wir machen Energieberatung greifbar – vom Erstgespräch bis zur ausgezahlten Förderung.

01
Energieberatung

Energieberatung (Wohn- & Nichtwohngebäude)

Wir kommen zu Ihnen, schauen uns an, was wirklich da ist – und sagen Ihnen klar, was sich lohnt, was nicht, und was der Staat dazugibt.

Was Sie bekommen
  • Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude – bis 50 % BAFA-gefördert
  • Energieberatung Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (BAFA Modul 2) – bis 50 % gefördert
  • Berechnung von Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Stufen
  • Fördermittel-Antragstellung (BAFA & KfW)
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Klartext
Für wen

Eigentümer von Bestandsgebäuden, Bauherren, Investoren, Unternehmen und Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude.

Ergebnis

Sie wissen, was sich rechnet, was gefördert wird und in welcher Reihenfolge sinnvoll umgesetzt wird.

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02
Fachplanung & Baubegleitung

Fachplanung & Baubegleitung

Gute Planung ist die halbe Förderung. Die andere Hälfte holen wir auf der Baustelle heraus.

Bauphysik

Wärmeschutz nach GEG und DIN 18599. U-Werte, Wärmebrücken-Nachweise, sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2.

Anlagentechnik

Heizlastberechnung DIN EN 12831, hydraulischer Abgleich VDI 2073, Lüftungskonzept DIN 1946-6.

Prozesse

Abstimmung mit Fachgewerken, vollständige Dokumentation, Begleitung der Förderanträge bei BAFA und KfW.

Leistungskatalog (Auszug)
Ergebnis

Die geplante Effizienz kommt wirklich auf der Baustelle an. Und die Förderung wird ausgezahlt – nicht zurückgefordert.

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03
QNG-Zertifizierung

QNG-Zertifizierung (BNK/BNG-Audit)

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel und Voraussetzung für die höchste KfW-Förderstufe „Klimafreundlicher Neubau – Nachhaltigkeit (KFN-QNG)".

Was Sie bekommen
  • Pre-Assessment mit Festlegung der Ziele und dem Weg dahin
  • Projektanmeldung beim QNG-Zertifizierungsträger
  • Kontrollen mit kontinuierlicher Bearbeitung der Nachweisführung
  • Abschluss der Nachweisdokumentation
  • Einreichung zur Zertifizierungsprüfung
Ihre Vorteile
Höheres Fördervolumen

Im KFN-Programm bis zu 150T € Kreditvolumen pro WE (statt 100.000 €), NWG: 2.000 €/qm NGF.

Steuerliche Sonder-AfA

§ 7b EStG: 4 Jahre à 5 % = bis zu 20 %; plus degressive Abschreibung bis 5 % im ersten Jahr (seit 2024).

Wohngesundheit

Emissionsarme Materialien, optimiertes Tageslicht, Schall- und Wärmeschutz auf nachgewiesenem Niveau.

Werterhalt

Nachweislich nachhaltige Bauweise als Verkaufsargument und Schutz vor Wertverlust in der Energiewende.

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04
Energieausweise

Energieausweise (Bedarf & Verbrauch)

Bei Verkauf, Vermietung oder umfassender Sanierung gesetzlich vorgeschrieben. Wir prüfen, welcher Ausweis nötig ist – und erstellen ihn rechtssicher nach GEG 2023.

Bedarfsausweis

Auf Basis technischer Analyse von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Pflicht bei:

  • Allen Neubauten
  • WG mit bis zu 4 WE und Bauantrag vor 01.11.1977
  • Vielen Nichtwohngebäuden

Verbrauchsausweis

Auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs (3 Jahre). Möglich bei:

  • Wohngebäuden mit mind. 5 WE
  • Gebäuden mit Bauantrag nach 01.11.1977
  • Energetisch modernisierten Gebäuden
Ergebnis

Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und erhalten eine verlässliche Grundlage zur energetischen Bewertung Ihres Gebäudes.

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