KOMPETENT.
PERSÖNLICH.
FÖRDERFÄHIG.
Vier Leistungsbereiche. Eine klare Linie: Wir machen Energieberatung greifbar – vom Erstgespräch bis zur ausgezahlten Förderung.
Energieberatung (Wohn- & Nichtwohngebäude)
Wir kommen zu Ihnen, schauen uns an, was wirklich da ist – und sagen Ihnen klar, was sich lohnt, was nicht, und was der Staat dazugibt.
- Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude – bis 50 % BAFA-gefördert
- Energieberatung Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (BAFA Modul 2) – bis 50 % gefördert
- Berechnung von Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Stufen
- Fördermittel-Antragstellung (BAFA & KfW)
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Klartext
Eigentümer von Bestandsgebäuden, Bauherren, Investoren, Unternehmen und Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude.
Sie wissen, was sich rechnet, was gefördert wird und in welcher Reihenfolge sinnvoll umgesetzt wird.
Fachplanung & Baubegleitung
Gute Planung ist die halbe Förderung. Die andere Hälfte holen wir auf der Baustelle heraus.
Bauphysik
Wärmeschutz nach GEG und DIN 18599. U-Werte, Wärmebrücken-Nachweise, sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2.
Anlagentechnik
Heizlastberechnung DIN EN 12831, hydraulischer Abgleich VDI 2073, Lüftungskonzept DIN 1946-6.
Prozesse
Abstimmung mit Fachgewerken, vollständige Dokumentation, Begleitung der Förderanträge bei BAFA und KfW.
Die geplante Effizienz kommt wirklich auf der Baustelle an. Und die Förderung wird ausgezahlt – nicht zurückgefordert.
QNG-Zertifizierung (BNK/BNG-Audit)
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel und Voraussetzung für die höchste KfW-Förderstufe „Klimafreundlicher Neubau – Nachhaltigkeit (KFN-QNG)".
- Pre-Assessment mit Festlegung der Ziele und dem Weg dahin
- Projektanmeldung beim QNG-Zertifizierungsträger
- Kontrollen mit kontinuierlicher Bearbeitung der Nachweisführung
- Abschluss der Nachweisdokumentation
- Einreichung zur Zertifizierungsprüfung
Im KFN-Programm bis zu 150T € Kreditvolumen pro WE (statt 100.000 €), NWG: 2.000 €/qm NGF.
§ 7b EStG: 4 Jahre à 5 % = bis zu 20 %; plus degressive Abschreibung bis 5 % im ersten Jahr (seit 2024).
Emissionsarme Materialien, optimiertes Tageslicht, Schall- und Wärmeschutz auf nachgewiesenem Niveau.
Nachweislich nachhaltige Bauweise als Verkaufsargument und Schutz vor Wertverlust in der Energiewende.
Energieausweise (Bedarf & Verbrauch)
Bei Verkauf, Vermietung oder umfassender Sanierung gesetzlich vorgeschrieben. Wir prüfen, welcher Ausweis nötig ist – und erstellen ihn rechtssicher nach GEG 2023.
Bedarfsausweis
Auf Basis technischer Analyse von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Pflicht bei:
- Allen Neubauten
- WG mit bis zu 4 WE und Bauantrag vor 01.11.1977
- Vielen Nichtwohngebäuden
Verbrauchsausweis
Auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs (3 Jahre). Möglich bei:
- Wohngebäuden mit mind. 5 WE
- Gebäuden mit Bauantrag nach 01.11.1977
- Energetisch modernisierten Gebäuden
Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und erhalten eine verlässliche Grundlage zur energetischen Bewertung Ihres Gebäudes.
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