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FÖRDERUNG FÜR
GEWERBE &
KOMMUNE.

Eigene Spielregeln, andere Effizienzklassen, oft fünfstellige Beträge bei kleinen Optimierungen. Wir kennen den Unterschied – und rechnen es Ihnen aus.

Die Förderprogramme im Überblick.

NICHTWOHNGEBÄUDE

Von der Büroeinheit bis zum Industrieobjekt – für Nichtwohngebäude gibt es eigene Programme mit eigenen Regeln. Wir sorgen dafür, dass Sie nichts verschenken.

Beratung

Umfassende energetische Analyse für Unternehmen, Kommunen und Eigentümer – häufig Voraussetzung für weitere Förderprogramme.

Zuschuss zur Beratung (50 %)
ModulZuschussmax. Förderung
Modul 2 – Energieberatung (DIN V 18599)50 %NGF < 200 m²: 850 € · 200–500 m²: 2.500 € · > 500 m²: 4.000 €
Modul 1 – Energieaudit (DIN EN 16247)50 %Energiekosten ≤ 10.000 €/a: 600 € · darüber: 3.000 €
Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung50 %Energiekosten ≤ 300.000 €/a: 3.500 € · darüber: 5.000 €
Heizung

Zuschuss für den Tausch gegen eine förderfähige Heizung in Nichtwohngebäuden.

Förderbausteine
BausteinSatzBedingung
Grundförderung30 %alle förderfähigen Heizungen
Wärmepumpe ab Q1/202715 % + 15 %Wertschöpfungs-Bonus bei Fertigung in der EU

Kein Einkommens- oder Klimageschwindigkeits-Bonus (diese gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten).

Förderfähige Ausgaben nach Nettogrundfläche (ab 21.07.2026)
FlächeBetrag
Sockel bis 150 m²28.000 €
je m² 150–400 m²+ 197 €
je m² 400–1.000 m²+ 118 €
je m² über 1.000 m²+ 79 €

Höchstbeträge sinken halbjährlich ab 01.02.2027 (Sockel-Endwert 22.000 € ab 01.08.2030).

Sanierung

Dämmung, Fenster, Türen und Tore, Lüftung, Heizungsoptimierung – direkt als Zuschuss gefördert.

Fördersätze
MaßnahmeZuschuss
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung (Effizienz)15 %
Heizungsoptimierung (Emissionsminderung)50 %
Strahlungsheizung30 %
  • Förderfähige Ausgaben: 500 € pro m² Nettogrundfläche, max. 5 Mio. € pro Vorhaben (finale EM-Richtlinie beachten)
  • +5 % Bonus, wenn die Maßnahme aus einer geförderten Energieberatung (EBN) stammt
  • Ab Q1/2027: +5 % Bonus (WPB) auf Dämmung der Gebäudehülle

Die Einzelmaßnahme Beleuchtung ist entfallen. Ab 01.01.2030 sind nur noch Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.

Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für die Komplettsanierung gewerblicher Gebäude. Die EE-Klasse (mind. 65 % erneuerbare Wärme) ist Pflicht.

Tilgungszuschuss / Zuschuss und Boni
StufeTilgungszuschussZuschuss Kommunen (464)Zusätzliche Boni
EG Denkmal EE5 %10 %NH +5 %
EG 70 EE0 %15 %NH +5 % · WPB +10 % · SerSan +5 %
EG 55 EE5 %20 %NH +5 % · WPB +10 % · SerSan +15 %
EG 40 EE10 %25 %NH +5 % · WPB +10 % · SerSan +15 %
  • Förderfähige Kosten: max. 10 Mio. € pro Vorhaben (m²-Bezug bisher 2.000 €/m² NGF – finales Merkblatt 263 beachten)
  • WPB-Bonus (10 %): Jahres-Primärenergiebedarf ≥ 4-facher Referenzgebäudewert
  • SerSan-Bonus für NWG neu (voraussichtlich ab 09/2026); SerSan + WPB kumulierbar bis 25 %
  • Lüftung mit Wärmerückgewinnung bei EG 40 Pflicht

Ab Q1/2027 nur europäische Wärmepumpen mitförderfähig. Der frühere EE-Bonus entfällt (EE-Klasse ist jetzt Pflicht).

Auch bei Nichtwohngebäuden sind unsere Planungs- und Begleitleistungen selbst förderfähig.

Zuschuss zur Baubegleitung
VorhabenZuschussmax. förderfähige Kosten
Einzelmaßnahmen50 %5 € pro m² NGF, max. 20.000 €
Effizienzgebäude-Sanierung (263)50 %10 € pro m² NGF, max. 40.000 €
Neubau

Zinsgünstige Kredite für nachhaltige Gewerbe-Neubauten.

Kreditvolumen
StufeAnforderungKredit
Effizienzgebäude 55 (befristet bis 31.12.2026)EG 55, Wärme nur EE/Biomasse1.000 €/m² NGF · max. 5 Mio. €
Klimafreundliches NWG (EG 40)EG 40 + THG-Grenzwert (LCA)1.500 €/m² NGF · max. 7,5 Mio. €
… mit QNG-ZertifizierungEG 40 + QNG-PLUS/PREMIUM2.000 €/m² NGF · max. 10 Mio. €

Nutzungspflicht: 10 Jahre zweckentsprechend.

Für kostengünstiges, klimafreundliches Bauen – Effizienzgebäude 55 mit Grenzwerten für Treibhausgase und Lebenszykluskosten (kein Öl, Gas oder Biomasse).

  • Kredit: 1.000 € pro m² NGF, max. 5 Mio. € pro Vorhaben

Investitionszuschuss statt Kredit für kommunale Bauherren.

  • Klimafreundliches NWG: 10 %
  • mit QNG: 10 %
  • Niedrigpreissegment (KNN): 7,5 %

Stand: BEG-Reform ab 21.07.2026. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr; eine Haftung wird nicht übernommen. Maßgeblich sind allein die jeweils gültigen Förderrichtlinien und Bescheide von KfW und BAFA. Gerne prüfen wir Ihren konkreten Fall.

Hinweis

Bei NWG ist die Förderhöhe an die Nutzfläche gekoppelt. Schon kleine Optimierungen am Energiekonzept können fünfstellige Beträge ausmachen. Wir rechnen es Ihnen aus.

WAS IST
DRIN FÜR SIE?

Wir prüfen kostenfrei, welche NWG-Programme für Ihr Objekt passen und welche Beträge realistisch sind.

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