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FÖRDERUNG FÜR
IHR ZUHAUSE.

Egal ob Neubau, Sanierung einzelner Bauteile oder Gesamtsanierung – für jedes Projekt gibt es die passenden Zuschüsse. Wir sind der Experte, der den Antrag stellt.

Die Förderprogramme im Überblick.

WOHNGEBÄUDE

Wir kennen alle Programme und kombinieren sie optimal für Ihr Vorhaben. Klicken Sie ein Programm an, um Details zu sehen.

Beratung

Der iSFP ist Ihr persönlicher Fahrplan für die energetische Sanierung – die Beratung selbst ist über die Bundesförderung für Energieberatung (EBW) zu 50 % gefördert.

Zuschuss zur Beratung (EBW)
GebäudeZuschussmax. Förderung
Ein-/Zweifamilienhaus (1–2 WE)50 %650 €
Mehrfamilienhaus (ab 3 WE)50 %850 €
  • 5 % iSFP-Bonus auf anschließende Einzelmaßnahmen
  • Verdopplung der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen (30.000 € → 60.000 € pro WE)
  • iSFP-Bestätigung / (g)BzA gilt 6 Monate ab Erstellung

Neu: Der 5 %-iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und nur auf den darüber hinausgehenden Betrag.

Heizung

Beim Tausch gegen eine förderfähige Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wärmenetzanschluss u. a.) setzt sich Ihr Zuschuss aus mehreren Bausteinen zusammen.

Förderbausteine
BausteinSatzBedingung
Grundförderung30 %alle förderfähigen Heizungen
Klimageschwindigkeits-Bonus16 %selbstgenutzt; Austausch alter fossiler Heizung bzw. Biomasse > 20 J.
Einkommens-Bonusbis 40 %selbstgenutzt, einkommensabhängig (s. u.)

Maximaler Fördersatz: 70 % – bzw. 80 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 30.000 € (mit mind. 1 Kind < 18 J.: ≤ 40.000 €).

Einkommens-Bonus nach Haushaltseinkommen
Zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen (zvE)
zvEohne Kindmit mind. 1 Kind < 18
bis 30.000 €40 %40 %
30.001–40.000 €30 %40 %
40.001–50.000 €10 %30 %
50.001–60.000 €–10 %
ab 60.001 €––
Förderfähige Ausgaben (Höchstbeträge)
WohneinheitHöchstbetrag
1. WE28.000 €
2.–6. WEje 15.000 €
ab 7. WEje 8.000 €
Degression Höchstbetrag & Klimageschwindigkeits-Bonus (1. WE)
abHöchstbetrag 1. WEKlimageschw.-Bonus
21.07.202628.000 €16 %
01.02.202727.250 €12 %
01.08.202726.500 €8 %
01.02.202825.750 €4 %
ab 01.08.202825.000 €0 %
ab 01.08.203022.000 €–
  • Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab 01.08.2028
  • Ab Q1/2027: Wärmepumpe 15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungs-Bonus bei Fertigung in der EU
  • Ergänzungskredit KfW 358/359: bis 120.000 € pro Wohneinheit
Sanierung

Einzelne Sanierungsschritte wie Dämmung, Fenster, Außentüren oder Lüftung – direkt als Zuschuss, ohne Kreditweg.

Fördersätze
MaßnahmeZuschussmit iSFP
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)15 %20 %
Anlagentechnik (Lüftung, Smart Home)15 %20 %
Heizungsoptimierung (Effizienz)15 %20 %
Heizungsoptimierung (Emissionsminderung)50 %–
Förderfähige Ausgaben (pro WE und Jahr)
Wohneinheitohne iSFPmit iSFP
1. WE30.000 €60.000 €
2.–6. WEje 15.000 €je 30.000 €
ab 7. WEje 8.000 €je 15.000 €

Neu: iSFP-Bonus (5 %) erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und nur auf den darüber hinausgehenden Betrag. Ab Q1/2027 zusätzlich 5 % Bonus (WPB) auf Dämmung der Gebäudehülle (nicht Fenster). Kombination mit dem KfW-Effizienzhaus-Kredit (BEG WG) für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen.

Komplettsanierung mit zinsgünstigem Kredit und Tilgungszuschuss. Die EE-Klasse (mind. 65 % erneuerbare Wärme) ist Pflicht; der Kredithöchstbetrag liegt einheitlich bei 150.000 € pro Wohneinheit.

Tilgungszuschuss und Boni
Effizienzhaus-StufeTilgungszuschussZusätzliche Boni (kumulierbar)
Denkmal EE5 %NH +5 %
EH 85 EE0 %NH +5 %
EH 70 EE0 %NH +5 % · WPB +10 % · SerSan +5 %
EH 55 EE5 %NH +5 % · WPB +10 % · SerSan +15 %
EH 40 EE10 %NH +5 % · WPB +10 % · SerSan +15 %
  • WPB-Bonus (10 %) für unsanierte Bestandsgebäude: Endenergiebedarf ≥ 300 kWh/(m²·a) oder Bedarfsausweis Klasse H
  • SerSan-Bonus (serielle Sanierung) bis 15 %; SerSan + WPB kumulierbar bis max. 25 %
  • Lüftung mit Wärmerückgewinnung bei EH 40 Pflicht

SerSan-Bonus für EH 70 erst ab 09/2026 (+5 %). Ab Q1/2027 nur europäische Wärmepumpen mitförderfähig. Der frühere EE-Bonus (5 %) entfällt (EE-Klasse ist jetzt Pflicht).

Unsere Planungs- und Begleitleistungen sind bei vielen Programmen selbst förderfähig – das senkt Ihre Beratungskosten deutlich.

Zuschuss zur Baubegleitung
VorhabenZuschussmax. förderfähige Kosten
Einzelmaßnahmen (EM)50 %5.000 € (EFH/ZFH) · MFH 2.000 €/WE (max. 20.000 €)
Effizienzhaus-Sanierung (261)50 %10.000 € (EFH/ZFH) · MFH 4.000 €/WE (max. 40.000 €)
Neubau

Zinsgünstige Förderkredite für nachhaltige Neubauten (297 für Selbstnutzer, 298 für übrige). Standard: Effizienzhaus 40.

Kreditvolumen pro Wohneinheit
StufeAnforderungKredit/WE
Effizienzhaus 55 (befristet, Antrag bis 31.12.2026)EH 55, nur EE-Wärme100.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40)EH 40 + THG-Grenzwert (LCA)100.000 €
… mit QNG-ZertifizierungEH 40 + QNG-PLUS/PREMIUM150.000 €

Besonders zinsgünstiger Kredit für Familien mit mind. einem Kind unter 18 Jahren (selbstgenutzte, einzige Wohnimmobilie). Standard: Effizienzhaus 40.

Kredit nach Kinderzahl
Kindermax. zvEKredit ohne QNGmit QNG
190.000 €170.000 €220.000 €
2100.000 €170.000 €220.000 €
3110.000 €200.000 €250.000 €
4120.000 €200.000 €250.000 €
ab 5130.000 € (+10.000 €/Kind)220.000 €270.000 €

Für bezahlbaren, klimafreundlichen Wohnraum – Effizienzhaus 55 genügt, dafür gelten Grenzwerte für Wohnfläche und Lebenszykluskosten (kein Öl, Gas oder Biomasse).

  • Kredit: 100.000 € pro Wohneinheit
  • Wohnflächeneffizienz: 1 Zi. ≤ 40 m², 2 Zi. ≤ 55 m², 3 Zi. ≤ 70 m², 4 Zi. ≤ 85 m² (rollstuhlgerecht je +15 m²)
  • Nachweis über das BMWSB-KNN-Berechnungstool
Ergänzend

Zusätzliche Bausteine, die sich mit der BEG kombinieren lassen.

  • KfW 358/359 – Ergänzungskredit: bis 120.000 € pro WE (Voraussetzung: Förderzusage 458 bzw. BAFA-Bescheid)
  • KfW 358: zusätzlicher Zinsvorteil bis 2,5 % für Selbstnutzer (1 WE) mit Haushaltseinkommen ≤ 90.000 €
  • Steuerbonus (§ 35c EStG): 20 % der Kosten, max. 200.000 € Investition, bis 40.000 € Steuervorteil über 3 Jahre – nicht mit BEG für dieselbe Maßnahme kombinierbar
  • Jung kauft Alt (KfW 308): Kauf + Sanierung sanierungsbedürftiger Immobilien (Klasse F/G/H) für Familien; ab 03.08.2026 Kredit 140.000–180.000 €

Stand: BEG-Reform ab 21.07.2026. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr; eine Haftung wird nicht übernommen. Maßgeblich sind allein die jeweils gültigen Förderrichtlinien und Bescheide von KfW und BAFA. Gerne prüfen wir Ihren konkreten Fall.

Wichtig

Förderanträge müssen vor Auftragsvergabe gestellt werden. Wer zu spät kommt, zahlt voll. Sprechen Sie früh mit uns – ein Anruf reicht.

FÖRDERCHECK
ANFRAGEN.

Wir prüfen kostenfrei, welche Programme für Ihr Vorhaben passen und wie hoch die Förderung realistisch ausfällt.

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