Gilt die
65-Prozent-Pflicht
für neue Heizungen?
Nein — sie ist Geschichte. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde die Pflicht zum 29. Juli 2026 abgeschafft. Was stattdessen gilt.
Die 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen ist seit dem 29. Juli 2026 abgeschafft. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden die §§ 71 bis 73 des bisherigen GEG gestrichen — die Pflicht ist damit entfallen, bevor sie außerhalb der Großstädte je gegriffen hat. Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig, unterliegen aber ab 2029 der Bio-Treppe. Ein vorschneller fossiler Heizungstausch kann trotzdem teuer werden — wegen CO₂-Preis, Bio-Treppe, Wiederverkauf und Förderverlust.
Was die 65-%-Regel vorschrieb.
Jede neu eingebaute Heizung sollte zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden — etwa durch Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse.
Die Regel stammte aus dem GEG 2024 und sollte den Umstieg auf klimafreundliche Wärme beschleunigen. Erfüllbar war sie durch verschiedene Technologien: Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz, Biomasseheizung, Solarthermie oder Hybridlösungen.
Flächendeckend gegriffen hat sie nie: Ihr Start war an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und wäre außerhalb der Großstädte erst mit deren Fertigstellung fällig geworden. Dazu kommt es nun nicht mehr.
Seit dem 29. Juli 2026 ist die Pflicht Geschichte.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit dem 29. Juli 2026 sind die §§ 71 bis 73 des bisherigen GEG gestrichen — und mit ihnen die 65-Prozent-Pflicht.
Entfallen sind damit die pauschale Erneuerbaren-Quote für neue Heizungen, die Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen und die Betriebsverbote für bestimmte alte Anlagen. Die zuvor diskutierte Verschiebung des Stichtags in Großstädten auf den 1. November 2026 hat sich damit erledigt — die Pflicht wurde abgeschafft, bevor sie dort greifen konnte.
Was das Gesetz insgesamt ändert, haben wir im Ratgeber zum GModG zusammengefasst.
Was stattdessen gilt: Technologieoffenheit mit Bio-Treppe.
Neue Heizungen dürfen wieder mit jeder zugelassenen Technik eingebaut werden — auch mit Gas oder Öl. Neue fossile Heizungen müssen aber ab 2029 steigende Anteile biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen.
Das GModG zählt die zulässigen Heiztechniken auf: von der Wärmepumpe über Solarthermie, Biomasse, Fernwärme und Hybridlösungen bis zur Gas- und Ölheizung. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt die sogenannte Bio-Treppe: mindestens 10 Prozent biogene Brennstoffe oder Wasserstoff ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Alternativ lässt sich die Anforderung unter bestimmten Voraussetzungen durch Solarthermie, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllen.
Die kommunale Wärmeplanung läuft unabhängig davon weiter. Sie entscheidet, wo künftig Wärmenetze verfügbar sind — für die Heizungswahl bleibt sie damit eine der wichtigsten Informationsquellen, auch ohne 65-Prozent-Pflicht.
Warum ein vorschneller fossiler Tausch riskant ist.
Auch wenn eine Gasheizung wieder erlaubt ist: Steigender CO₂-Preis, die Bio-Treppe ab 2029, schlechtere Wiederverkäuflichkeit und möglicher Förderverlust können den vermeintlich günstigen Einbau teuer machen.
Eine fossile Heizung ist in der Anschaffung oft billiger — aber über die Laufzeit rechnet sich diese Wahl zunehmend schlechter. Der CO₂-Preis treibt die Brennstoffkosten, und eine Immobilie mit alter Gasheizung lässt sich künftig schwerer verkaufen.
Hinzu kommt: Wer fossil einbaut, verzichtet auf die hohe Heizungsförderung über die KfW 458. Bevor Sie sich festlegen, lohnt eine nüchterne Rechnung über die nächsten 15 bis 20 Jahre — etwa mit einem Sanierungsfahrplan vom Energieberater.
Fragen & Antworten
Förderrichtlinien BAFA (bafa.de) und KfW (kfw.de), Gebäudemodernisierungsgesetz (verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226), GEG-Infoportal des BBSR (gmodg.bund.de), dena. Alle Förder- und Rechtsangaben: Stand siehe Artikelkopf — verbindlich ist die jeweils gültige Richtlinie.