BAFA und KfW
kombinieren: Was geht,
was sich ausschließt.
Mehrere Förderungen für ein Haus zu nutzen ist möglich — aber nur nach klaren Regeln. Was sich kombinieren lässt und was sich ausschließt.
Grundregel: Verschiedene Maßnahmen dürfen unterschiedlich gefördert werden (BAFA für die Dämmung, KfW 458 für die Heizung) — aber dieselbe Maßnahme nie doppelt. Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG schließen sich aus. Pro Maßnahme gilt ein Förderdeckel. Für Vermieter mindert die Förderung die umlagefähigen Modernisierungskosten.
Verschiedene Maßnahmen ja, dieselbe Maßnahme nein.
Sie dürfen für unterschiedliche Maßnahmen unterschiedliche Förderungen nutzen — etwa BAFA für die Fassadendämmung und KfW 458 für die Wärmepumpe. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
Das ist der Kern: Ein Haus, mehrere Maßnahmen, mehrere Fördertöpfe — solange jede Maßnahme nur einmal gefördert wird. Die Dämmung läuft über das BAFA (BEG EM), der Heizungstausch über die KfW 458. Beides parallel ist erlaubt und üblich.
Nicht erlaubt ist es, für ein und dieselbe Maßnahme zwei Förderungen zu kassieren. Wo die Grenze zwischen 'verschiedenen' und 'derselben' Maßnahme verläuft, ist im Detail manchmal knifflig — hier lohnt fachliche Begleitung (mehr dazu: lohnt sich der iSFP).
Der Förderdeckel je Maßnahme.
Für jede einzelne Maßnahme gilt eine Obergrenze des Gesamtfördersatzes. Auch wer mehrere Programme stapelt, kann diesen Deckel pro Maßnahme nicht überschreiten.
Auch wenn Bundes-, Landes- und kommunale Programme grundsätzlich kombinierbar sein können, ist der Gesamtfördersatz je Maßnahme gedeckelt. Mehr als der Deckel ist nicht möglich, egal aus wie vielen Töpfen.
Die genaue Höhe des Deckels hängt von Programm und Maßnahme ab und sollte am Tag der Antragstellung geprüft werden — Fördersätze ändern sich.
Zuschuss oder Steuerbonus (§ 35c EStG)?
Für dieselbe Maßnahme können Sie entweder einen Zuschuss (BAFA/KfW) oder den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen — nie beides. Es ist eine Entweder-oder-Entscheidung.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG erlaubt es, einen Teil der Sanierungskosten über die Einkommensteuer abzusetzen — interessant für alle, die keine Zuschüsse beantragen wollen oder können. Aber: Wer den Zuschuss nimmt, darf für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich den Steuerbonus geltend machen.
Welcher Weg sich lohnt, hängt von Ihrer Steuersituation und der Maßnahme ab. Eine Vergleichsrechnung vor der Entscheidung ist sinnvoll.
Reihenfolge und Fallen bei mehreren Töpfen.
Landes- und Kommunalprogramme können zusätzlich greifen, haben aber eigene Regeln und Reihenfolgen. Ein falscher Antragsweg kann die Kombinierbarkeit kosten.
Neben den Bundesprogrammen (BAFA, KfW) gibt es regionale Förderungen, die sich teils ergänzen lassen. Diese sind je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich und ändern sich häufig.
Für Vermieter wichtig: Erhaltene Förderung mindert die Kosten, die über die Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden dürfen. Das ist bei der Kalkulation einer vermieteten Immobilie einzurechnen.
Fragen & Antworten
Förderrichtlinien BAFA (bafa.de) und KfW (kfw.de), Gebäudemodernisierungsgesetz (verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226), dena. Alle Förder- und Rechtsangaben: Stand siehe Artikelkopf — verbindlich ist die jeweils gültige Richtlinie.