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Neubau · Ratgeber

EH55-Förderung
bis 30.6.2026 —
letzte Chance?

Eine günstige Neubauförderung läuft aus — und ist noch lange nicht ausgeschöpft. Für wen sich der schnelle Antrag jetzt noch lohnt.

AutorMarcel Rose, M.Sc.
VeröffentlichtMai 2026
Zuletzt aktualisiertJuni 2026
Kurz beantwortet

Die befristete Effizienzhaus-55-Förderung im KFN-Programm (KfW 297/298) ermöglicht einen zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 € pro Wohneinheit. Voraussetzung: EH55-Standard und 100 % erneuerbare Wärme (keine fossilen Heizungen). Die Frist endet spätestens am 30. Juni 2026, der Fördertopf (800 Mio. €) ist noch nicht ausgeschöpft. Eine Verlängerung ist möglich, aber nicht gesichert.

Das Angebot

Was die befristete EH55-Stufe bietet.

Einen zinsverbilligten KfW-Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit für Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard — mit Konditionen, die zuletzt sogar unter denen für EH40 lagen.

Im Dezember 2025 wurde die Effizienzhaus-55-Stufe im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN-Förderung im Überblick) reaktiviert, um den Bauüberhang abzubauen. Statt des anspruchsvolleren EH40 genügt hier der EH55-Standard, der einfacher und günstiger zu bauen ist.

Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Zinsen wurden mehrfach gesenkt und lagen zuletzt sehr niedrig — teils unter den EH40-Konditionen.

Frist & Budget

Wie viel Zeit und Geld noch da ist.

Die Antragsfrist endet spätestens am 30. Juni 2026. Vom 800-Mio.-Euro-Topf war Anfang Mai 2026 erst ein kleinerer Teil abgerufen — Budget ist also noch reichlich vorhanden.

Die Förderung ist doppelt befristet: durch das Budget von 800 Millionen Euro und durch die Einreichungsfrist 30. Juni 2026. Anders als beim Start im Dezember erwartet, wurde das Programm danach deutlich weniger abgerufen — es ist also noch viel Budget übrig.

Eine Verlängerung der Frist wäre grundsätzlich möglich, ist aber nicht gesichert. Wer ein passendes Projekt hat, sollte deshalb nicht auf eine Verlängerung spekulieren, sondern die Frist als real ansehen. Den aktuellen Stand prüfen Sie am besten am Tag der Antragstellung.

Der Vergleich

EH55 gegen EH40/QNG.

EH55 ist einfacher und günstiger zu bauen als EH40, bietet aber einen geringeren Kreditrahmen als die QNG-Variante. Für viele Bauüberhang-Projekte ist EH55 dennoch attraktiv.

EH40 mit QNG bietet den größten förderfähigen Kreditrahmen, verlangt aber den anspruchsvollsten Standard und die Zertifizierung (QNG-Audit anfragen). EH55 ist baulich einfacher und damit günstiger zu realisieren — ein guter Kompromiss für Projekte, die ohnehin geplant oder genehmigt sind.

Wichtig: Die Heizung muss auch beim EH55 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Fossile Heizungen sind ausgeschlossen — also Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse.

Die Zielgruppe

Für wen sich der schnelle Antrag lohnt.

Vor allem für Bauherren mit bereits genehmigtem, aber noch nicht begonnenem Projekt. Für sie ist EH55 oft die wirtschaftlichste verfügbare Neubauförderung — solange die Frist läuft.

Die Förderung verlangt eine vorliegende Baugenehmigung und einen noch nicht begonnenen Bau. Genau das trifft auf viele Projekte aus dem Bauüberhang zu — bewilligt, aber wegen hoher Kosten zurückgestellt.

Für diese Bauherren ist die EH55-Stufe oft die günstigste erreichbare Förderung. Wer ein solches Projekt hat, sollte die Antragstellung nicht aufschieben — nach dem 30. Juni 2026 ist diese Tür voraussichtlich zu.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Bis wann kann ich die EH55-Förderung beantragen?
Die Antragsfrist endet spätestens am 30. Juni 2026. Sie endet früher, falls das Budget von 800 Mio. Euro vorher aufgebraucht ist — was nach aktuellem Stand aber unwahrscheinlich ist.
Wie hoch ist die EH55-Förderung?
Es handelt sich um einen zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit im Programm Klimafreundlicher Neubau. Die Zinskonditionen wurden mehrfach gesenkt.
Welche Heizung ist beim EH55 erlaubt?
Die Wärmeversorgung muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Fossile Heizungen wie Gas oder Öl sind ausgeschlossen — möglich sind etwa Wärmepumpe, Fernwärme oder Solarthermie.
Wird die EH55-Frist verlängert?
Eine Verlängerung wäre möglich, ist aber nicht gesichert. Bauherren sollten die Frist 30. Juni 2026 als real ansehen und den aktuellen Stand am Tag der Antragstellung prüfen.
Quellen

Förderrichtlinien BAFA (bafa.de) und KfW (kfw.de), Gebäudemodernisierungsgesetz (verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226), dena. Alle Förder- und Rechtsangaben: Stand siehe Artikelkopf — verbindlich ist die jeweils gültige Richtlinie.

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MR
Wirtschaftsingenieur (M.Sc.) · Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen · Energie-Effizienz-Expertenliste der dena · Zertifizierter QNG-Auditor (BiRN)
Energieberater in Aurich. Berät seit Jahren Eigentümer, Bauherren und Investoren in Ostfriesland — ehrlich, persönlich, vor Ort. Angaben zu Förderung und Gesetzeslage Stand Juni 2026; bitte tagesaktuell prüfen.

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