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Förderung · Überblick

BEG-Förderung 2026: Die neuen Konditionen im Überblick.

Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude. Hier finden Sie alle neuen Fördersätze, Boni und Höchstbeträge für Wohngebäude – kompakt in Tabellen, von der Heizung bis zum Neubau.

AutorMarcel Rose, M.Sc.
VeröffentlichtJuli 2026
Stand21.07.2026
Kurz beantwortet

Neue BEG-Konditionen ab 21. Juli 2026. Wer bereits eine gültige (g)BzA (KfW) oder TPB (BAFA) hat, kann in der Umstellungsphase bis zum Stichtag 20. Juli (KfW 20:00 Uhr, BAFA 23:59 Uhr) noch zu den bisherigen Bedingungen beantragen. Neu u. a.: dreistufiger Einkommensbonus (bis 40 %) plus Familienzuschlag, iSFP-Bonus erst ab 30.000 € Investition, EE-Bonus entfällt, Tilgungszuschüsse −10 Prozentpunkte.

Das Wichtigste

Seit dem 21. Juli gilt die neue Förderwelt.

Die reformierte BEG ist in Kraft: neue Sätze, neue Boni, neue Höchstbeträge – in allen Teilbereichen. Dieser Überblick fasst die Konditionen für Wohngebäude kompakt zusammen.

Für laufende Vorhaben gilt: Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen und werden nach den alten Bedingungen ausgezahlt. Eine vor der Umstellung erstellte Bestätigung zum Antrag ((g)BzA) behält sechs Monate ab Erstellung ihre Gültigkeit; alte Technische Projektbeschreibungen der BAFA sind dagegen seit dem 20. Juli ungültig und müssen neu erstellt werden.

Neu ist außerdem ein übergreifendes Kumulierungsverbot: Einzelmaßnahmen-Zuschüsse und der Effizienzhaus-Kredit lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht mehr kombinieren – eine schrittweise Sanierung mit unterschiedlichen Maßnahmen bleibt möglich.

Heizungsförderung · KfW 458/459

Bis zu 70 – mit kleinem Einkommen 80 Prozent.

Der Zuschuss setzt sich aus drei Bausteinen zusammen und ist auf 70 Prozent gedeckelt – bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 Euro auf 80 Prozent.

Förderbausteine
BausteinSatzBedingung
Grundförderung30 %alle förderfähigen Heizungen
Klimageschwindigkeits-Bonus16 %selbstgenutzt; Austausch alter fossiler Heizung bzw. Biomasse > 20 J.
Einkommens-Bonusbis 40 %selbstgenutzt, gestaffelt nach Einkommen
Einkommens-Bonus nach zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen
zvEohne Kindmit Kind unter 18
bis 30.000 €40 %40 %
30.001–40.000 €30 %40 %
40.001–50.000 €10 %30 %
50.001–60.000 €10 %
ab 60.001 €

Der Familienzuschlag wirkt als Abzug: Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro reduziert – dadurch verschiebt sich die gesamte Staffel um eine Stufe.

Förderfähige Ausgaben (Höchstbeträge)
WohneinheitHöchstbetrag
1. Wohneinheit28.000 €
2.–6. Wohneinheitje 15.000 €
ab der 7.je 8.000 €

Wichtig für die Planung: Der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro (bis auf 22.000 Euro ab August 2030), und der Klimageschwindigkeits-Bonus schmilzt ab Februar 2027 um vier Prozentpunkte pro Halbjahr ab – ab August 2028 entfällt er ganz. Ab 2027 gilt für Wärmepumpen zudem: 15 Prozent Grundförderung plus 15 Prozent Bonus nur bei Fertigung in der EU. Ergänzend gibt es den Kredit KfW 358/359 mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.

Einzelmaßnahmen · BAFA

15 Prozent – und der Sanierungsfahrplan zählt doppelt.

Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung werden mit 15 Prozent bezuschusst – mit iSFP steigen Satz und Förderrahmen deutlich.

Fördersätze
MaßnahmeZuschussmit iSFP
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)15 %20 %
Anlagentechnik (Lüftung, Smart Home)15 %20 %
Heizungsoptimierung (Effizienz)15 %20 %
Heizungsoptimierung (Emissionsminderung)50 %
Förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit und Jahr
Wohneinheitohne iSFPmit iSFP
1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
2.–6. Wohneinheitje 15.000 €je 30.000 €
ab der 7.je 8.000 €je 15.000 €

Der iSFP-Bonus wurde umgestellt: Die fünf Prozent gibt es erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro – und nur auf den Betrag, der darüber hinausgeht. Die Verdopplung der förderfähigen Kosten bleibt erhalten und ist in der Praxis oft der größere Hebel. Ab 2027 kommt ein weiterer Bonus von fünf Prozent für Dämmmaßnahmen an sogenannten Worst Performing Buildings hinzu (nicht für Fenster).

Komplettsanierung · KfW 261

EE-Klasse Pflicht, 150.000 Euro je Wohneinheit.

Beim Effizienzhaus-Kredit ist die EE-Klasse (mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme) jetzt Pflicht; der Kredithöchstbetrag liegt einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit.

Tilgungszuschuss und Boni
StufeTilgungszuschussZusätzliche Boni (kumulierbar)
Denkmal EE5 %NH +5 %
EH 85 EE0 %NH +5 %
EH 70 EE0 %NH +5 % · WPB +10 % · SerSan +5 %
EH 55 EE5 %NH +5 % · WPB +10 % · SerSan +15 %
EH 40 EE10 %NH +5 % · WPB +10 % · SerSan +15 %

Der WPB-Bonus gilt für besonders unsanierte Gebäude (Endenergiebedarf ab 300 kWh je m² und Jahr oder Energieausweis-Klasse H), der Bonus für serielle Sanierung startet für EH 70 im September 2026; beide Boni sind zusammen bis 25 Prozent kumulierbar. Fachplanung und Baubegleitung werden weiterhin mit 50 Prozent bezuschusst.

Neubau

KFN bleibt – EH 55 nur noch bis Jahresende.

Die Neubauprogramme sind von der Reform unberührt – aber die befristete EH-55-Stufe läuft zum 31.12.2026 aus.

Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)
StufeAnforderungKredit je WE
Effizienzhaus 55 (Antrag bis 31.12.2026)EH 55, nur EE-Wärme100.000 €
Klimafreundliches WohngebäudeEH 40 + THG-Nachweis (LCA)100.000 €
… mit QNG-ZertifizierungEH 40 + QNG-PLUS/PREMIUM150.000 €

Für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 gibt es das Programm KfW 300 (Einkommensgrenze 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind, Kredite von 170.000 bis 270.000 Euro je nach Kinderzahl und QNG). Im Niedrigpreissegment fördert KfW 296 mit 100.000 Euro je Wohneinheit. Und beim Programm Jung kauft Alt (KfW 308) steigen die Kredite ab dem 3. August 2026 auf 140.000 bis 180.000 Euro.

Nichtwohngebäude

Auch für Gewerbe und Kommunen neu.

Die Reform gilt spiegelbildlich für Nichtwohngebäude: Effizienzgebäude-Kredit 263 mit EE-Pflicht, Heizungsförderung über KfW 522/422 mit Flächenstaffel.

Die Einzelmaßnahme Beleuchtung ist entfallen, neu ist der Bonus für serielle Sanierung. Alle Konditionen für Gewerbe und Kommunen haben wir auf unserer Seite Fördermittel Nichtwohngebäude zusammengestellt – für Wohngebäude finden Sie alle Details unter Fördermittel Wohngebäude.

Unser Rat

Mit dem Sanierungsfahrplan starten.

In der neuen Förderwelt ist der iSFP fast immer der richtige erste Schritt: Er verdoppelt den Förderrahmen und öffnet die Boni.

Ob Heizungstausch, Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung: Welche Kombination aus Grundförderung, Boni und Höchstbeträgen für Sie die beste ist, hängt von Einkommen, Gebäude und Zeitplan ab – und einige Konditionen sinken ab 2027 halbjährlich. Als dena-gelistetes Ingenieurbüro rechnen wir Ihre Varianten durch und bringen Ihren Antrag auf den Weg.

Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung: telefonisch unter +49 173 4299517, per WhatsApp oder über unser Kontaktformular.

Stand: 21.07.2026, auf Basis der reformierten BEG-Richtlinien (Zusammenfassungen der Energieeffizienz-Expertenliste/dena im Auftrag des BMWE sowie Produktinformationen von KfW und BAFA). Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden Förderrichtlinien und Produktbedingungen. Alle Angaben ohne Gewähr; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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