Start/Ratgeber/Heizung
Heizung · Ratgeber

Gasheizung oder
Wärmepumpe?
Was die Bio-Treppe
kostet.

Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist der Einbau fossiler Heizungen wieder voraussetzungslos zulässig. Erlaubt heißt aber nicht günstig. Eine Modellrechnung zeigt, wohin die Betriebskosten laufen – und was das für die Entscheidung zwischen Gas und Strom bedeutet.

AutorMarcel Rose, M.Sc.
VeröffentlichtSeptember 2026
Zuletzt aktualisiertSeptember 2026
Kurz beantwortet

Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen – die Bio-Treppe, von 10 Prozent ab 2029 auf 60 Prozent ab 2040. Eine Modellrechnung des IW Köln kommt für eine teilsanierte Wohnung auf einen Anstieg der Heizkosten von 1.080 Euro (2026) auf 1.952 Euro (2040). 74 Prozent dieses Anstiegs entfallen auf die Beschaffung von Grüngas, nicht auf den CO₂-Preis. Eine Wärmepumpe liegt in derselben Rechnung über den gesamten Zeitraum nahezu konstant bei rund 790 Euro – und vor allem mit deutlich geringerer Schwankungsbreite. Für Bestandsheizungen gilt die Bio-Treppe nicht – über die geplante Grüngas- und Grünheizölquote steigen die Brennstoffkosten langfristig aber auch dort.

Die Regel

Die Bio-Treppe: Was ab 2029 gilt.

Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen – von 10 Prozent ab 2029 bis 60 Prozent ab 2040.

Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe nach § 43 GModG
abMindestanteil
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Neue fossile Heizungen waren auch vorher nicht verboten – sie mussten nur Bedingungen erfüllen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die starre 65-Prozent-Regel entfallen, der Einbau ist jetzt voraussetzungslos zulässig. An ihre Stelle tritt die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG: eine Pflicht zur schrittweisen Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff.

Wichtig ist die Abgrenzung: Das gilt nur für neu eingebaute Anlagen – und zwar für Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen. Ihre vorhandene Gasheizung darf weiterlaufen, solange sie funktioniert.

Bei einer Heizungshavarie sieht das Gesetz einen Aufschub der jeweils nächsten Stufe um zwölf Monate vor. Erfüllen lässt sich die Anforderung auch anders. Nach den §§ 43, 45 und 46 GModG kommen unter bestimmten Voraussetzungen die Kombination mit einer Solarthermieanlage, mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung infrage.

Die Rechnung

Was eine neue Gasheizung 2040 kostet.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat durchgerechnet, wohin die Betriebskosten laufen. Für eine teilsanierte Wohnung mit 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch: von 1.080 Euro heute auf 1.952 Euro im Jahr 2040.

Jährliche Heizkosten einer neuen Gasheizung nach GModG (teilsanierte Wohnung, 10.000 kWh)
Jahrmittleres SzenarioSpanne
20261.080 €–
20401.952 €1.517 – 2.386 €
20452.366 €1.759 – 2.973 €

Das ist der Faktor 1,8 – bis 2045 werden daraus 2.366 Euro und damit mehr als eine Verdopplung. Für 2045 unterstellt die Studie dabei eine vollständige Umstellung auf Biomethan beziehungsweise klimaneutrales Gas. Die viel zitierte Schlagzeile von der Verdopplung trifft also erst für 2045 zu – im unteren Szenario auch dann nicht.

Genau hier lohnt der zweite Blick. Die Studie rechnet drei Preispfade, und die Spanne ist erheblich: Für 2040 reicht sie von 1.517 bis 2.386 Euro. Die Autoren betonen ausdrücklich, dass das Basisszenario nicht die wahrscheinlichste Entwicklung beschreibt, sondern einen Referenzpfad innerhalb eines plausiblen Korridors.

Für ein unsaniertes Einfamilienhaus mit 30.000 Kilowattstunden liegt derselbe Korridor 2040 übrigens zwischen 4.626 und 7.349 Euro im Jahr.

Der eigentliche Treiber

Nicht der CO₂-Preis – das Grüngas.

Von den 871 Euro Mehrkosten bis 2040 entfallen 643 Euro auf die Beschaffung von Grüngas. Der CO₂-Preis macht nur 44 Euro aus.

Woher der Anstieg bis 2040 kommt (+871 €)
TreiberBetragAnteil
Beschaffung von Grüngas (Bio-Treppe)643 €74 %
Gasnetzentgelte184 €21 %
CO₂-Preis44 €5 %

Das überrascht die meisten. In der öffentlichen Debatte steht der CO₂-Preis im Mittelpunkt – in der Rechnung ist er der kleinste Posten. Der Grund ist logisch: Je mehr Biomethan beigemischt werden muss, desto weniger fossiles Erdgas wird verbrannt. Die Bio-Treppe dämpft die CO₂-Kosten und verursacht zugleich die eigentlichen Mehrkosten.

Der Hebel ist der Preisunterschied. Erdgas kostet in der Beschaffung rund 5,2 Cent je Kilowattstunde, Biomethan rund 12 Cent – gut das Doppelte. Und die Studie geht davon aus, dass dieser Abstand wächst, weil Biomethan und Wasserstoff knappe Güter bleiben.

Die Autoren formulieren das deutlich: Eine breite Versorgung des Gebäudesektors mit grünen Gasen erscheine weder mengen- noch kostenseitig als belastbarer Transformationspfad.

Zum Vergleich: Ohne Beimischungspflicht läge dieselbe Wohnung 2040 bei 1.570 statt 1.952 Euro. Die Bio-Treppe allein kostet also rund 382 Euro im Jahr.

Der zweite Posten

Warum die Gasnetzentgelte steigen.

Im mittleren Szenario verdoppeln sich die Netzentgelte bis 2045 von 2,2 auf 4,3 Cent je Kilowattstunde. Der Grund hat nichts mit Ihrem Verbrauch zu tun.

Preisannahmen der Modellrechnung (Gas- und Netzpreise netto, Mehrfamilienhaus)
Komponente20262045 (niedrig / Basis / hoch)
Erdgas, Beschaffung5,2 ct/kWh−15 % / konstant / +15 %
Biomethan, Beschaffung12,0 ct/kWh12 / 15 / 18 ct/kWh
Gasnetzentgelt2,2 ct/kWh2,2 / 4,3 / 6,4 ct/kWh
CO₂-Preis55 / 60 / 65 €/t150 / 250 / 350 €/t
Wärmepumpentarif25 ct/kWh20 / 25 / 30 ct/kWh

Ein Gasnetz verursacht weitgehend feste Kosten – Leitungen, Wartung, Bereitschaft. Diese Kosten werden auf die angeschlossenen Haushalte umgelegt. Wenn immer mehr Eigentümer auf Wärmepumpe oder Wärmenetz umsteigen, verteilen sich dieselben Fixkosten auf weniger Schultern. Der Preis pro Anschluss steigt, auch wenn Sie selbst nichts ändern.

Wie stark das ausfällt, hängt davon ab, wie schnell die Umstellung in Ihrer Gemeinde läuft – und damit auch von der kommunalen Wärmeplanung. Wo sie vorliegt, lässt sich zumindest abschätzen, ob und wann ein Wärmenetz kommt. Den Stand für die Orte in Ostfriesland haben wir auf unserer Seite Energieberater Ostfriesland zusammengefasst.

Die Studie weist selbst auf den Zielkonflikt hin: Bleibt die Gasnachfrage hoch, bleiben die Netzentgelte niedrig, aber die Beschaffungspreise steigen. Bricht die Nachfrage ein, ist es umgekehrt. Beides gleichzeitig günstig wird es nicht.

Die Kernfrage

Lohnt es sich, auf Strom zu setzen?

In derselben Modellrechnung liegt die Wärmepumpe über den gesamten Zeitraum nahezu konstant bei rund 790 Euro im Jahr – gegenüber 1.952 Euro für die Gasheizung im Jahr 2040.

Laufende Heizkosten im Vergleich (teilsanierte Wohnung, 10.000 kWh)
202620402045
Neue Gasheizung (GModG)1.080 €1.952 €2.366 €
Wärmepumperund 790 €rund 790 €633 – 950 €

Dieser Vergleich steht in der Studie – in der Berichterstattung darüber taucht er nur selten auf.

Bemerkenswert ist, wie die Annahmen gesetzt sind. Die Studie rechnet mit einer Jahresarbeitszahl von 3,0 für teilsanierte und 2,2 für unsanierte Gebäude – das sind bewusst niedrige Werte. Die Autoren schreiben selbst, der Vergleich sei zugunsten der Gasheizung ausgestaltet. Bei sauberer Auslegung und niedrigen Vorlauftemperaturen sind höhere Arbeitszahlen üblich, und dann fällt der Abstand noch größer aus.

Das stärkere Argument ist aber nicht der Betrag, sondern die Streuung. Für die Gasheizung reicht die Spanne 2045 von 1.759 bis 2.973 Euro – über 1.200 Euro Unterschied, je nachdem wie sich Grüngaspreise und Netzentgelte entwickeln. Bei der Wärmepumpe liegen zwischen bestem und schlechtestem Szenario rund 300 Euro.

Wer heute eine Gasheizung einbaut, kauft also nicht nur höhere laufende Kosten, sondern vor allem Unsicherheit über zwanzig Jahre. Ob eine Wärmepumpe in Ihrem Altbau funktioniert, ist eine andere Frage – und eine, die sich rechnen lässt.

Die Ehrlichkeit

Was diese Rechnung nicht enthält.

Verglichen werden ausschließlich laufende Kosten. Anschaffung, Umfeldmaßnahmen und Förderung kommen darin nicht vor.

Das ist der Punkt, an dem Zeitungsartikel enden und Beratung anfängt. Eine Gasheizung ist in der Anschaffung günstiger. Eine Wärmepumpe braucht im unsanierten Altbau oft Vorarbeiten: größere Heizflächen, einen hydraulischen Abgleich, manchmal Dämmung, damit die Vorlauftemperatur sinkt und die Arbeitszahl stimmt.

Diese Vorarbeiten kosten Geld – werden aber gefördert, und sie senken den Verbrauch dauerhaft, unabhängig vom Energieträger. Bei zweischaligem Klinkermauerwerk, wie es in Ostfriesland die Regel ist, ist die Einblasdämmung oft der günstigste erste Schritt.

Auf der Förderseite kommt der Zeitfaktor dazu: Der Klimageschwindigkeits-Bonus bei der Heizungsförderung sinkt ab Februar 2027 halbjährlich und entfällt im August 2028. Wer ohnehin tauschen will, verschenkt mit dem Warten bares Geld.

Die saubere Reihenfolge lautet deshalb: erst rechnen, dann kaufen. Genau dafür gibt es den individuellen Sanierungsfahrplan – er zeigt, welche Maßnahme in welcher Reihenfolge trägt und was sie nach Förderung kostet.

Für Vermieter

Die 30-Prozent-Grenze, die kaum jemand kennt.

Bei neu eingebauten fossilen Heizungen werden CO₂-Kosten und Netzentgelte ab 2028 hälftig geteilt. Bei der Bio-Treppe endet die Vermieterbeteiligung aber bei einem Brennstoffanteil von 30 Prozent.

Aufteilung der Heizkosten im Modell (teilsanierte Mietwohnung)
JahrMieterVermieter
2028919 €231 €
20351.046 €544 €
20401.388 €564 €
20451.842 €524 €

Bisher richtet sich die Aufteilung der CO₂-Kosten nach einem zehnstufigen Modell, das den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt. Für neu eingebaute fossile Anlagen wird daraus ab 2028 eine pauschale Hälftelung – unabhängig davon, wie gut das Gebäude dasteht.

Das hat eine überraschende Folge: Im Modell trägt der Vermieter einer teilsanierten Wohnung heute 39 Euro im Jahr. Nach Einbau einer neuen Gasheizung sind es rund 196 Euro – bei identischen Gesamtkosten. (Die Tabelle unten nennt für 2028 einen höheren Wert, weil sie den Preispfad bis 2028 fortschreibt, während dieser Vergleich auf dem Preisniveau von 2026 rechnet.) Der Heizungstausch verschiebt Kosten zum Vermieter.

Ab 2029 wird auch der gesondert auszuweisende Preisbestandteil für die biogenen Brennstoffe hälftig geteilt – allerdings nur bis zu einem Anteil von 30 Prozent des Brennstoffverbrauchs, und nach der amtlichen Übersicht befristet bis zum 31. Dezember 2039. Weil die Treppe 2040 bei 60 Prozent steht, trägt der Mieter die oberen Stufen allein. Die Studienautoren kritisieren das ausdrücklich: Mieter tragen Mehrkosten einer Entscheidung, die sie nicht beeinflussen konnten.

Für kleine Vermieter ist mit § 5d CO₂KostAufG eine Härtefallregelung vorgesehen, an die allerdings fünf Voraussetzungen gleichzeitig geknüpft sind.

Ihr Gebäude

Was heißt das konkret für Ihr Haus?

Ein Pauschalurteil gibt es nicht. Drei Fragen entscheiden, und alle drei lassen sich beantworten.

Wie steht die Gebäudehülle da? Sie bestimmt die nötige Vorlauftemperatur und damit, ob eine Wärmepumpe wirtschaftlich läuft oder erst nach Vorarbeiten.

Was sagt die Wärmeplanung Ihrer Gemeinde? Ist ein Wärmenetz in Ihrem Gebiet vorgesehen, kann Warten sinnvoll sein. Ist keines geplant, sollten Sie nicht auf etwas warten, das nicht kommt.

Wie lange soll die Anlage laufen? Eine Heizung, die 2027 eingebaut wird, steht 2045 noch im Keller. Die Zahlen oben sind dann keine Zukunftsmusik mehr, sondern Ihre Nebenkostenabrechnung.

Wir rechnen beide Wege für Ihr Gebäude durch – mit Ihren Verbrauchsdaten, Ihrer Heizlast und der Förderung, die zum Zeitpunkt der Entscheidung gilt. Ehrlich heißt dabei auch: Wenn die Gasheizung in Ihrem Fall die bessere Wahl ist, sagen wir das.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Muss ich meine vorhandene Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen. Eine funktionierende Bestandsheizung darf weiterlaufen – die Betriebsverbote für alte Kessel sind mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz weitgehend entfallen. Steigende CO₂-Preise und Netzentgelte treffen Sie allerdings unabhängig davon.
Was genau schreibt die Bio-Treppe vor?
Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen nach § 43 GModG einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Gemeint sind Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.
Gibt es Alternativen zur Beimischung?
Ja, das Gesetz sieht Erfüllungsoptionen vor: Nach den §§ 43, 45 und 46 GModG lässt sich die Anforderung unter bestimmten Voraussetzungen auch durch die Kombination mit einer Solarthermieanlage, einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder durch eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllen. Ob das für Ihr Gebäude trägt, ist eine Rechenfrage.
Verdoppeln sich die Gaskosten wirklich?
Die Modellrechnung des IW Köln kommt für eine teilsanierte Mietwohnung mit 10.000 kWh Jahresverbrauch im mittleren Szenario auf einen Anstieg von 1.080 Euro (2026) auf 1.952 Euro (2040) – das ist der Faktor 1,8. Eine echte Verdopplung erreicht das Modell erst 2045, im unteren Szenario auch dann nicht. Wichtig: Es handelt sich um Szenarien, nicht um eine Prognose, und die Spanne für 2040 reicht von 1.517 bis 2.386 Euro.
Ist eine Wärmepumpe im Altbau überhaupt sinnvoll?
Oft ja, aber nicht immer sofort. In derselben Modellrechnung liegt die Wärmepumpe über den gesamten Zeitraum nahezu konstant bei rund 790 Euro im Jahr. Entscheidend sind Heizlast, Vorlauftemperatur und Heizflächen. In unsanierten Gebäuden sind vorbereitende Maßnahmen nötig – deshalb gehört vor die Kaufentscheidung eine Berechnung, kein Bauchgefühl.
Ich vermiete – was kommt auf mich zu?
Bei neu eingebauten fossilen Heizungen werden CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte ab 2028 pauschal hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt; ab 2029 gilt das auch für die Mehrkosten der Bio-Treppe, allerdings begrenzt auf einen Brennstoffanteil von 30 Prozent. Im Modell steigt der Vermieteranteil dadurch bei gleichen Gesamtkosten von 39 auf 196 Euro im Jahr.

Quellen: Ralph Henger, Malte Küper, Laurens Wünsch: „Wie hoch sind die Mehrkostenrisiken durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?", IW-Report 36/2026, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 25.07.2026 · Gebäudemodernisierungsgesetz, §§ 43, 45, 46 · Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) · GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

Zur Einordnung: Das Institut der deutschen Wirtschaft ist ein arbeitgebernah finanziertes Forschungsinstitut. Die Modellannahmen sind in der Studie vollständig offengelegt. Es handelt sich ausdrücklich um Szenarien und nicht um Prognosen; die Autoren weisen darauf hin, dass das Basisszenario ein Referenzpfad und nicht die wahrscheinlichste Entwicklung ist. Die Beträge sind nominal modelliert; eine Inflationsbereinigung nimmt die Studie nicht vor. Rechtsstand: 23. September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung geltenden Regelungen.

MR
Wirtschaftsingenieur (M.Sc.) · Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen · Energie-Effizienz-Expertenliste der dena · Zertifizierter QNG-Auditor (BiRN)
Energieberater in Aurich. Berät Eigentümer, Bauherren und Investoren in Ostfriesland – ehrlich, persönlich, vor Ort. Angaben zu Förderung und Gesetzeslage Stand September 2026.

Gas oder Wärmepumpe?
Wir rechnen es durch.

Kostenlose Erstberatung →