Heizungsgesetz
abgeschafft? Was das
GModG wirklich ändert.
Das Gebäudeenergiegesetz wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Was sich für Ihre Heizungsentscheidung ändert — und was trotz aller Schlagzeilen gleich bleibt.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das bisherige Heizungsgesetz (GEG) abgelöst. Das Änderungsgesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet, die neuen Heizungsregeln gelten seit dem 29. Juli 2026. Kernpunkte: Die starre 65-%-Pflicht ist entfallen, neue Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig, die Betriebsverbote für alte Heizungen sind gestrichen. Neue fossile Heizungen müssen aber ab 2029 steigende Anteile biogener Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Bestehen bleiben die kommunale Wärmeplanung und der steigende CO₂-Preis. Die neuen Regeln für Energieausweise folgen zum 1. Januar 2027.
Vom GEG zum GModG — das Gesetz ist in Kraft.
Der Bundestag hat die Reform am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde sie am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Seit dem 29. Juli 2026 gelten der neue Name und die neuen Heizungsregeln.
Das Gesetz tritt allerdings gestaffelt in Kraft. Seit dem 29. Juli 2026 gelten die Heizungsregeln. Zum 1. Januar 2027 folgen die neu gefassten Vorschriften für Energieausweise und weitere Vorgaben aus der europäischen Gebäuderichtlinie — was sich dort ändert, haben wir in einem eigenen Ratgeber zum Energieausweis ab 2027 zusammengefasst. Ab 2028 wird das Nullemissionsgebäude Standard für neue Behördengebäude, ab 2030 für alle Neubauten.
Für Ihre Heizungsentscheidung heißt das: Die neue Rechtslage gilt. Wer jetzt plant, plant nach dem GModG — und mit den Förderprogrammen, die unabhängig davon weiterlaufen.
Was sich mit dem GModG ändert.
Mehr Technologieoffenheit: Die starre 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen ist entfallen, neue Gas- und Ölheizungen sind wieder grundsätzlich zulässig, und die Betriebsverbote für alte Heizungen sind gestrichen.
Das Gesetz setzt auf Technologieoffenheit statt auf eine feste Erneuerbaren-Quote. Sie dürfen wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen, ohne eine 65-%-Vorgabe erfüllen zu müssen. Auch die bisherige Beratungspflicht beim Einbau fossiler Heizungen und die Betriebsverbote für über 30 Jahre alte Kessel sind entfallen.
Ganz ohne Auflagen bleibt der fossile Einbau aber nicht: Neue Gas- und Ölheizungen müssen über die sogenannte Bio-Treppe einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen — mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Alternativ lässt sich die Anforderung unter bestimmten Voraussetzungen durch die Kombination mit Solarthermie, einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder einer Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllen.
Für Neubauten kommt allerdings ein neuer Pflichtbaustein: die Ermittlung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen — gestaffelt ab 2028 für größere Gebäude, ab 2030 für alle Neubauten. Der Fokus verschiebt sich also vom reinen Betrieb hin zur gesamten Ökobilanz eines Gebäudes.
Was trotzdem gleich bleibt.
Erlaubt heißt nicht wirtschaftlich. Die kommunale Wärmeplanung und der steigende CO₂-Preis bleiben bestehen — sie machen fossile Heizungen über die Jahre teurer, auch wenn sie wieder legal sind.
Die wichtigste Botschaft für Eigentümer: Dass eine Gasheizung wieder erlaubt ist, heißt nicht, dass sie die beste Wahl ist. Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt weiter und verteuert Öl und Gas Jahr für Jahr — und die Bio-Treppe macht den Betrieb fossiler Heizungen ab 2029 zusätzlich teurer.
Auch die kommunale Wärmeplanung läuft weiter: Sie entscheidet, wo künftig Fernwärme oder Wasserstoffnetze verfügbar sind — eine Information, die für Ihre Heizungswahl oft entscheidender ist als die Gesetzeslage.
Was bedeutet das für meine Heizung jetzt?
Nicht in Aktionismus verfallen, aber auch nicht blind fossil ersetzen. Die richtige Wahl hängt von Ihrem Gebäude, der lokalen Wärmeplanung und den Förderkonditionen ab — nicht von der Schlagzeile des Monats.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Für das eine Haus ist die Wärmepumpe längst wirtschaftlich, für das andere ist der Anschluss an ein geplantes Wärmenetz sinnvoller, für das dritte zählt erst die Dämmung. Entscheidend ist eine ehrliche Einzelfallbetrachtung — etwa über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) — inklusive Förderung, die unabhängig vom GModG weiterläuft.
Fragen & Antworten
Förderrichtlinien BAFA (bafa.de) und KfW (kfw.de), Gebäudemodernisierungsgesetz (verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226), GEG-Infoportal des BBSR (gmodg.bund.de), dena. Alle Förder- und Rechtsangaben: Stand siehe Artikelkopf — verbindlich ist die jeweils gültige Richtlinie.