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Förderung · Gewerbe & Wohnen

Gewerbe zu Wohnen:
Die neue KfW 266.

Leerstehende Büros und Ladenlokale auf der einen Seite, fehlender Wohnraum auf der anderen. Genau diese Lücke will der Bund mit einem neuen Zuschussprogramm schließen – mit bis zu 30.000 Euro pro Wohnung.

AutorMarcel Rose, M.Sc.
VeröffentlichtJuli 2026
Zuletzt aktualisiertJuli 2026
Kurz beantwortet

Das neue Bundesprogramm „Gewerbe zu Wohnen" (KfW 266) ist ein direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30.000 € pro neuer Wohneinheit für den Umbau beheizter Gewerbeflächen zu Wohnraum. Gefördert wird der Umbau – nicht die energetische Sanierung. Voraussetzung ist unter anderem der Standard Effizienzhaus 85 EE und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Der Überblick

Was das Programm ist – und seit wann.

Wer eine ungenutzte Gewerbefläche in Wohnraum umwandelt, kann dafür einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohnung erhalten.

Das Programm läuft über die KfW als Zuschuss Nummer 266 und ist ab Juli 2026 beantragbar. Anders als die meisten KfW-Programme ist es kein Kredit, sondern ein echter Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Wer es nutzen will, sollte allerdings die Bedingungen und vor allem die richtige Reihenfolge kennen – sonst ist die Förderung schnell verspielt.

Förderfähig

Was gefördert wird – und was nicht.

Gefördert wird der Umbau von bislang nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum – vom leerstehenden Bürohaus über das Ladenlokal bis zur früheren Praxis.

Entscheidend ist, dass durch den Umbau mindestens eine neue, vollwertige Wohneinheit entsteht – also abgeschlossene Räume mit eigenem abschließbarem Zugang und den nötigen Versorgungsanschlüssen für Küche und Bad. Im Zielzustand ist ausdrücklich auch eine Mischnutzung zulässig.

Zu den förderfähigen Umbaukosten zählen beispielsweise Rückbau, statische Anpassungen, der Innenausbau sowie neue Treppenhäuser und Zugänge. Nicht über die KfW 266 gefördert werden dagegen die Kosten der energetischen Sanierung – und genau hier liegt der Punkt, an dem viele Vorhaben falsch kalkuliert werden.

Die Förderhöhe

Bis zu 30.000 Euro pro Wohnung.

Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, bezogen auf maximal 100.000 Euro je neu entstehender Wohneinheit – daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Wohnung.

Bei einem Objekt mit mehreren Einheiten summiert sich die Förderung entsprechend.

Zu beachten ist die beihilferechtliche Seite: Für alle Antragstellergruppen mit Ausnahme privater Selbstnutzer wird die Förderung als sogenannte De-minimis-Beihilfe behandelt. Das begrenzt die Summe der Förderungen, die ein Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhalten darf. Wer als Investor mehrere Projekte plant, sollte diese Grenze vorab im Blick behalten.

Die Bedingungen

Effizienzhaus 85 EE und ein Experte an Bord.

Damit der Zuschuss fließt, müssen alle geförderten Wohneinheiten nach dem Umbau mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien erreichen – bei Denkmälern den Standard Effizienzhaus Denkmal EE.

Das bedeutet in der Praxis: Die energetische Ertüchtigung ist faktisch Pflicht, auch wenn ihre Kosten nicht über dieses Programm gefördert werden. Zwingend ist außerdem die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten aus der Expertenliste des Bundes bei der dena – ohne diese Fachbegleitung ist kein Antrag möglich.

Hinzu kommt die baurechtliche Seite: Die Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen bedarf in der Regel einer Baugenehmigung, weshalb die frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt sinnvoll ist. Für die Umsetzung des Vorhabens ist ein Zeitraum von maximal 54 Monaten vorgesehen.

Die wichtigste Regel

Erst beantragen, dann bauen.

Der häufigste und teuerste Fehler ist, mit dem Umbau zu beginnen, bevor der Antrag gestellt und die Förderzusage erteilt ist. Ein solcher vorzeitiger Vorhabenbeginn ist förderschädlich und kostet den kompletten Anspruch.

Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten. Ausdrücklich nicht als Vorhabenbeginn zählen Planungs- und Beratungsleistungen – Sie dürfen also einen Energieberater und Planer bereits beauftragen, bevor die Zusage vorliegt.

Und genau das ist der richtige Weg, denn nur wer den Gesamtaufwand vorab kennt, kann sauber kalkulieren.

Die Kombination

Warum ein Programm allein nicht reicht.

Weil die KfW 266 die energetische Sanierung nicht abdeckt, den Standard Effizienzhaus 85 EE aber voraussetzt, entfaltet das Programm seinen vollen Nutzen erst in Kombination mit weiteren Förderungen.

Die KfW selbst verweist hier ausdrücklich auf den Wohngebäude-Kredit 261 – und für kommunale Antragsteller auf die Programme 264 und 464 –, um das geforderte Effizienzhaus-Niveau zu erreichen. Der Zuschuss „Gewerbe zu Wohnen" übernimmt also die Umbaukosten, während die Bundesförderung für effiziente Gebäude die energetische Ertüchtigung finanziert.

Beide Wege greifen ineinander und decken unterschiedliche Kostenblöcke ab. Wie sich Zuschüsse und Kredite sinnvoll verzahnen lassen, erklären wir ausführlich im Beitrag BAFA und KfW clever kombinieren.

Unser Rat

Früh prüfen lassen – bevor Sie kaufen oder planen.

Ob sich eine Umwandlung lohnt, entscheidet sich selten an der Förderung selbst – sondern an Bauordnungsrecht, Brandschutz und der Frage, ob das Effizienzhaus-Niveau wirtschaftlich erreichbar ist.

Als dena-gelistetes Ingenieurbüro und Energieberater begleiten wir genau diesen Prozess: Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Objekts, erstellen im Rahmen unserer Energieberatung das nötige Energiekonzept, stellen die für den Antrag erforderlichen Bestätigungen aus und planen die optimale Kombination aus „Gewerbe zu Wohnen" und der BEG. Steht bei Ihrem Objekt ohnehin eine energetische Sanierung an, ist oft auch ein individueller Sanierungsfahrplan der sinnvolle erste Schritt.

Wenn Sie ein leerstehendes Büro-, Laden- oder Gewerbeobjekt in Wohnraum umwandeln möchten, lohnt sich der frühe Blick eines Fachmanns – am besten, bevor Sie kaufen, planen oder bauen. Sprechen Sie uns an, solange Ihr Vorhaben noch nicht begonnen hat.

Stand: Juli 2026. Angaben nach der offiziellen KfW-Produktseite „Gewerbe zu Wohnen (266)". Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden Produktbedingungen und die Förderrichtlinie der KfW. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Weiterlesen im Ratgeber

BAFA und KfW kombinieren: Was geht, was sich ausschließt →

Fassade, Dach oder Keller – welche Dämmung sich zuerst lohnt →

Energieausweis für die Umnutzung: Bedarf oder Verbrauch? →

MR
Wirtschaftsingenieur (M.Sc.) · Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen · Energie-Effizienz-Expertenliste der dena · Zertifizierter QNG-Auditor (BiRN)
Energieberater in Aurich. Berät Eigentümer, Bauherren und Investoren in Ostfriesland – ehrlich, persönlich, vor Ort.