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Förderung · Ratgeber

Heizungsförderung 2026:
Welche Boni Sie
wirklich bekommen.

Bis zu 70 Prozent Zuschuss für die neue Heizung — aber nur, wenn die richtigen Bausteine zusammenkommen. Der vollständige Überblick.

AutorMarcel Rose, M.Sc.
VeröffentlichtMai 2026
Zuletzt aktualisiertJuni 2026
Kurz beantwortet

Der Heizungstausch wird seit 2024 über die KfW 458 gefördert (nicht mehr BAFA). Bausteine: 30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bis Ende 2028 voll), 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen bis 40.000 €), 5 % Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen, plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für emissionsarme Biomasse. Gedeckelt bei 70 % und 30.000 € förderfähigen Kosten je erster Wohneinheit — also bis zu 21.000 € Zuschuss.

Die Zuständigkeit

Wer fördert was — BAFA oder KfW?

Seit 2024 läuft der Heizungstausch ausschließlich über die KfW (Programm 458). Das BAFA ist nur noch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Technik zuständig — nicht mehr für die Heizung.

Diese Trennung ist die häufigste Verwechslung. Wenn Sie Ihre Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasse oder einen Fernwärmeanschluss tauschen, ist die KfW Ihr Ansprechpartner — über den Zuschuss 458. Das BAFA bleibt für Dämmung, Fenster oder Lüftung zuständig — dort lässt sich zusätzlich der iSFP-Bonus sichern. Wie Sie BAFA und KfW richtig kombinieren, zeigt unser Überblick.

Der KfW-458-Zuschuss gilt nur für bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten sind ausgeschlossen.

Die Bausteine

Aus welchen Teilen sich die Förderung zusammensetzt.

Grundförderung 30 %, dazu kombinierbar: 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 30 % Einkommensbonus, 5 % Effizienzbonus — und für bestimmte Biomasse ein pauschaler Zuschlag von 2.500 €.

Die Grundförderung von 30 % erhält jeder, unabhängig von Einkommen und Alter der alten Heizung. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % belohnt den frühen Austausch einer alten fossilen Heizung und ist bis Ende 2028 in voller Höhe verfügbar, danach schmilzt er ab.

Der Einkommensbonus von 30 % gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro. Der Effizienzbonus von 5 % kommt für bestimmte Wärmepumpen (z. B. mit natürlichem Kältemittel) hinzu. Für emissionsarme Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro.

Nur für Selbstnutzer

Welche Boni Vermieter nicht bekommen.

Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind an Selbstnutzung gebunden. Vermieter und WEG erhalten nur die Grundförderung von 30 % plus ggf. den Effizienzbonus — maximal also 35 %.

Das ist ein entscheidender Unterschied. Wer selbst im Haus wohnt, kann die hohen Boni stapeln. Vermieter erhalten dagegen nur die Grundförderung und gegebenenfalls den Effizienzbonus — ihr maximaler Fördersatz liegt damit bei 35 Prozent.

Für Mehrfamilienhäuser steigt allerdings der Rahmen der förderfähigen Kosten mit jeder Wohneinheit, sodass die absoluten Zuschussbeträge dennoch erheblich sein können.

Die Deckelung

Rechenbeispiel: Wärmepumpe im Einfamilienhaus.

Auch wenn die Boni rechnerisch über 70 % ergeben, kappt die KfW bei 70 % der förderfähigen Kosten. Bei 30.000 € Höchstgrenze sind das maximal 21.000 € Zuschuss für die erste Wohneinheit.

Beispiel: Ein selbstnutzendes Rentnerpaar mit Einkommen unter 40.000 Euro ersetzt eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel. Es greifen Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), Einkommensbonus (30 %) und Effizienzbonus (5 %) — rechnerisch 85 %.

Die KfW deckelt jedoch bei 70 %. Bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro bedeutet das den Maximalzuschuss von 21.000 Euro. Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse läuft separat und kann darüber hinaus gewährt werden.

Der Fehler

Den häufigsten Antragsfehler vermeiden.

Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie das Vorhaben verbindlich beauftragen. Seit 2024 schließen Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb mit einer aufschiebenden Bedingung zur Förderzusage.

Wer zuerst den Handwerker beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert die Förderung. Seit 2024 funktioniert es so: Sie schließen mit dem Fachunternehmen einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält — und stellen damit den Antrag im KfW-Portal.

Erst nach der Zusage wird eingebaut. Diese Reihenfolge ist die häufigste Fehlerquelle und der teuerste vermeidbare Fehler überhaupt.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Wie viel Förderung bekomme ich für den Heizungstausch 2026?
Über die KfW 458 sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich: 30 % Grundförderung plus Boni. Bei einer Höchstgrenze von 30.000 € für die erste Wohneinheit sind das bis zu 21.000 € Zuschuss.
Welche Boni kann ich bei der KfW 458 kombinieren?
Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), Einkommensbonus (30 %) und Effizienzbonus (5 %) sind kombinierbar, zusammen aber auf 70 % gedeckelt. Für emissionsarme Biomasse gibt es zusätzlich 2.500 € pauschal.
Bekommen Vermieter die gleiche Heizungsförderung?
Nein. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind an Selbstnutzung gebunden. Vermieter und WEG erhalten nur die Grundförderung von 30 % plus ggf. 5 % Effizienzbonus — maximal 35 %.
Wann muss ich den KfW-458-Antrag stellen?
Vor der verbindlichen Beauftragung. Sie schließen mit dem Fachbetrieb einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung zur Förderzusage und stellen damit den Antrag. Erst nach der Zusage wird eingebaut.
Quellen

Förderrichtlinien BAFA (bafa.de) und KfW (kfw.de), Gebäudemodernisierungsgesetz (verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226), dena. Alle Förder- und Rechtsangaben: Stand siehe Artikelkopf — verbindlich ist die jeweils gültige Richtlinie.

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MR
Wirtschaftsingenieur (M.Sc.) · Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen · Energie-Effizienz-Expertenliste der dena · Zertifizierter QNG-Auditor (BiRN)
Energieberater in Aurich. Berät seit Jahren Eigentümer, Bauherren und Investoren in Ostfriesland — ehrlich, persönlich, vor Ort. Angaben zu Förderung und Gesetzeslage Stand Juni 2026; bitte tagesaktuell prüfen.

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