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Förderung · Ratgeber

Lohnt sich der
Sanierungsfahrplan
(iSFP)? Die Rechnung.

Der individuelle Sanierungsfahrplan kostet wenig, weil er hoch gefördert wird — und bringt bei jeder Folgemaßnahme bares Geld zurück.

AutorMarcel Rose, M.Sc.
VeröffentlichtMärz 2026
Zuletzt aktualisiertJuni 2026
Kurz beantwortet

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird vom Staat mit bis zu 50 % des Beraterhonorars gefördert (Stand: Juni 2026, Höchstbeträge beachten). Dazu bringt er einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf alle darin enthaltenen BAFA-Einzelmaßnahmen — aus 15 % werden 20 %. Erstellen darf ihn nur ein in der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) eingetragener Energieberater.

So läuft der iSFP mit uns: 1. Vor-Ort-Termin mit Bestandsaufnahme → 2. Analyse von Gebäudehülle und Anlagentechnik → 3. Ihr Sanierungsfahrplan mit klarer Maßnahmen-Reihenfolge, Kostenrahmen und allen Förderanträgen. Die BAFA übernimmt bis zu 50 % des Beraterhonorars (Stand: Juni 2026) — und der iSFP bringt Ihnen bei späteren Einzelmaßnahmen +5 % Förderbonus und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit.

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Die Grundlage

Was ist ein iSFP — und wer darf ihn erstellen?

Der iSFP ist ein auf Ihr Gebäude zugeschnittener Stufenplan, der zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Erstellen darf ihn nur ein gelisteter Energieeffizienz-Experte.

Der Sanierungsfahrplan nimmt Ihr Gebäude auf und entwickelt daraus einen klaren Fahrplan — entweder zur Schritt-für-Schritt-Sanierung über Jahre oder zur Gesamtsanierung. Sie erhalten ein verständliches Dokument, das Kosten, Einsparungen und Förderungen je Schritt aufzeigt.

Wichtig: Nur Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (geführt über die dena) eingetragen sind, dürfen einen förderfähigen iSFP ausstellen. Diese Eintragung ist auch Voraussetzung für die BAFA-Förderung der späteren Maßnahmen.

Der doppelte Hebel

Bis zu 50 % Beraterförderung plus 5 % auf Folgemaßnahmen.

Der Staat übernimmt bis zu 50 % des Honorars für den iSFP (Stand: Juni 2026). Zusätzlich gibt es auf jede im Plan enthaltene BAFA-Maßnahme 5 Prozentpunkte mehr Förderung.

Der erste Hebel: Das Beraterhonorar für den iSFP wird mit bis zu 50 % bezuschusst (Stand: Juni 2026, innerhalb gesetzlicher Höchstbeträge). Ihr Eigenanteil bleibt damit überschaubar.

Der zweite, oft wichtigere Hebel: Für jede Maßnahme, die im iSFP steht und später umgesetzt wird, steigt die BAFA-Förderung um 5 Prozentpunkte — von 15 auf 20 Prozent. Bei einer Fassadendämmung für 40.000 Euro sind das allein 2.000 Euro zusätzlich. So holen Sie den Eigenanteil für den iSFP meist um ein Vielfaches wieder herein.

Mehr Spielraum

Höhere förderfähige Kostengrenze mit iSFP.

Mit einem iSFP verdoppelt sich bei BAFA-Einzelmaßnahmen die Grenze der förderfähigen Kosten — von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

Ohne iSFP sind bei BAFA-Einzelmaßnahmen bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr förderfähig. Mit einem iSFP steigt diese Grenze auf 60.000 Euro. Gerade bei größeren Sanierungsschritten ist das ein erheblicher zusätzlicher Spielraum.

In Summe wirkt der iSFP also dreifach: niedriger Eigenanteil durch bis zu 50 % Förderung, 5 Prozentpunkte Bonus je Maßnahme und doppelte Kostengrenze.

Die Reihenfolge

Warum zuerst der Berater, dann der Handwerker.

Der iSFP muss vorliegen, bevor die geförderte Maßnahme beauftragt wird — sonst entfällt der 5-%-Bonus für diese Maßnahme. Erst der Berater, dann die Umsetzung.

Der iSFP-Bonus lässt sich nicht rückwirkend sichern. Wer erst die Fassade dämmt und danach den Fahrplan erstellen lässt, verliert die zusätzlichen 5 Prozentpunkte für diese Maßnahme endgültig.

Deshalb steht am Anfang jeder geförderten Sanierung idealerweise der Energieberater — nicht der Handwerker. Sie können den iSFP unverbindlich anfragen. Er sorgt für die richtige Sanierungsreihenfolge, die Förderfähigkeit und die vollständige Antragstellung.

Ehrlich gesagt

Wann sich der iSFP nicht lohnt.

Nicht für jeden: Bei einer einzelnen, ohnehin beschlossenen Maßnahme oder bei geplantem Verkauf kann das Honorar den Bonusvorteil übersteigen.

Ehrlich gesagt: nicht für jeden. Wenn Sie nur eine einzelne, ohnehin beschlossene Maßnahme umsetzen — etwa ausschließlich den Heizungstausch über die KfW 458, wo der iSFP-Bonus nicht greift — kann das Honorar den Bonusvorteil übersteigen. Auch bei einem ohnehin geplanten Verkauf oder Abriss ist der Fahrplan verschenktes Geld. In allen anderen Fällen rechnet er sich fast immer — wir sagen Ihnen im Erstgespräch, zu welcher Gruppe Sie gehören.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Wie hoch ist die Förderung für den Sanierungsfahrplan?
Der Staat fördert das Beraterhonorar für den iSFP mit bis zu 50 % (Stand: Juni 2026, innerhalb gesetzlicher Höchstbeträge). Der Eigenanteil bleibt dadurch gering.
Was ist der iSFP-Bonus?
Für jede Maßnahme, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan steht und später umgesetzt wird, steigt die BAFA-Förderung um 5 Prozentpunkte — von 15 auf 20 Prozent.
Wer darf einen geförderten iSFP erstellen?
Nur Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (dena) eingetragen sind. Diese Eintragung ist auch Voraussetzung für die Förderung der späteren Maßnahmen.
Muss der iSFP vor der Sanierung vorliegen?
Ja. Der iSFP-Bonus lässt sich nicht rückwirkend sichern. Der Fahrplan muss erstellt sein, bevor die jeweilige Maßnahme beauftragt wird.
Quellen

Förderrichtlinien BAFA (bafa.de) und KfW (kfw.de), Gebäudemodernisierungsgesetz (verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226), dena. Alle Förder- und Rechtsangaben: Stand siehe Artikelkopf — verbindlich ist die jeweils gültige Richtlinie.

MR
Wirtschaftsingenieur (M.Sc.) · Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen · Energie-Effizienz-Expertenliste der dena · Zertifizierter QNG-Auditor (BiRN)
Energieberater in Aurich. Berät seit Jahren Eigentümer, Bauherren und Investoren in Ostfriesland — ehrlich, persönlich, vor Ort. Angaben zu Förderung und Gesetzeslage Stand Juni 2026; bitte tagesaktuell prüfen.

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